Häufig gestellte Fragen

Fragen zur osteopathischen Behandlung

Ab welchem Alter ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?

Bereits in den ersten Lebenstagen oder -wochen kann eine osteopathische Behandlung sinnvoll sein, wenn z.B. Probleme durch Schwangerschaft oder Geburt bestehen. Ein zu früh gibt es nicht.

Wird bei der Osteopathie-Behandlung immer „geknackt“?

Eine von vielen Techniken der Osteopathie ist die sogenannte Impulstechnik. Bei Kindern verzichte ich weitestgehend auf diese Techniken und wende bevorzugt die sogenannten Weichteiltechniken an, die für die Kinder in der Regel angenehm sind.

Wie viele Behandlungen sind nötig?

Das ist je nach Befundkonstellation sehr unterschiedlich. Häufig sind ein oder zwei Behandlungen schon ausreichend, manchmal benötigt ein Kind mehr Behandlungen. Daher wird bei jedem Kind individuell befund- und beschwerdeorientiert die Therapie festgelegt und mit Ihnen besprochen.


Fragen zur Abrechnung

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten der osteopathischen Behandlung?

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ärztlichen Osteopathie-Behandlung voll.

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen Teile der Kosten der osteopathischen Behandlung. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine Liste von gesetzlichen Krankenkassen, die Teilbeiträge erstatten, finden Sie unter daao.info/patienten-info#osteopathen-in-meiner-naehe.

Ist das eine Praxis nur für Privatpatienten?

Nein, in diese Praxis kommen viele gesetzlich versicherte Patienten zur osteopathischen Behandlung. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Teilbeiträge der Rechnung, der Rest muss von den Patienten bzw. deren Eltern selber getragen werden.